Finanzierung und Förderansuchen
Die Finanzierung eines Kommunikationsgerätes ist in Österreich nicht einheitlich geregelt und demzufolge der Weg durch
den Förderdschungel herausfordernd. Auf Förderungen öffentlicher Träger (Pensionsversicherungsanstalt, Sozialministeriumservice etc.) besteht kein Rechtsanspruch, trotzdem sind uns bislang mehrere hunderte Versorgungen gelungen.
Durch die Übernahme der Förderansuchen an öffentliche Träger und in weiterer Folge an private Vereine/Organisationen, ist es möglich am Ball zu bleiben und eine Ausfinanzierung anzustreben. Über die Fortschritte des Finanzierungsvorganges werden Sie laufend informiert. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bieten das unverbindliche Service, den Prozess der Förderungsansuchen an unsere geschulten Mitarbeiter auszulagern.
Senden Sie Ihre E-Mail an finanzierung@mechatron.at