Finanzierung und Förderansuchen
Die Finanzierung eines Kommunikationsgerätes ist in Österreich nicht einheitlich geregelt und demzufolge der Weg durch
den Förderdschungel herausfordernd. Auf Förderungen öffentlicher Träger (Pensionsversicherungsanstalt, Sozialministeriumservice etc.) besteht kein Rechtsanspruch, trotzdem sind uns bislang mehrere hunderte Versorgungen gelungen.
Durch die Übernahme der Förderansuchen an öffentliche Träger und in weiterer Folge an private Vereine/Organisationen, ist es möglich am Ball zu bleiben und eine Ausfinanzierung anzustreben. Über die Fortschritte des Finanzierungsvorganges werden Sie laufend informiert. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bieten das unverbindliche Service, den Prozess der Förderungsansuchen an unsere geschulten Mitarbeiter auszulagern.
Senden Sie Ihre E-Mail an finanzierung@mechatron.at
Hilfsmittelpool Österreich
Die Praxis zeigt, dass meist sehr spät ein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung beantragt wird. Die Finanzierung eines Kommunikationsgerätes ist in Österreich nicht einheitlich geregelt und stellt eine Herausforderung dar.
Bis
zur endgültigen Versorgung, vergeht wertvolle Zeit für die Betroffenen.
Um eine rasche Versorgung zu gewährleisten, verwalten wir
österreichweit Poolgeräte aus unterschiedlichen
Hilfsmitteldepots. Sollte kein Depotgerät zur Verfügung stehen, bieten
wir kompetente, soziale Beratung in diesem Bereich und die Möglichkeit,
sämtliche Förderansuchen bei Kostenträgern und öffentlichen
Einrichtungen zu übernehmen.
Unser
unverbindliches Abklärungsgespräch bei Kommunikationsgeräten und
Überwachungssystemen, sowie die Möglichkeit zur Leihstellung oder
Anschaffung eines Depotgeräts sind ausschlaggebend dafür, um sich für
Produkte von mechatron zu entscheiden.